Dr. med. Markus Hunold, Frauenarzt

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Betreuung in der Schwangerschaft

Was bedeuten die Mutterschaftsrichtlinien für Sie und Ihre Besuche beim Frauenarzt während der Schwangerschaft? 

Herzlichen Glückwunsch! Bei der Untersuchung hat Ihre Ärztin/Ihr Arzt eine Frühschwangerschaft festgestellt - oder vielleicht ist es auch erst der Test aus der Apotheke, der positiv ausgefallen ist. Von nun an beginnt eine Zeit intensiver Überwachung, um während der Schwangerschaft Schäden für Mutter und Kind zu vermeiden.

Welche Untersuchungen in dieser Zeit und wann durchgeführt werden sollten, welche Blutentnahmen wichtig sind, welche Ultraschallbefunde wann erhoben werden sollten, all dies regeln in Deutschland die Mutterschafts-Richtlinien, die für Ihre Ärztin/Ihren Arzt bindend sind.

Wenn Sie sich diese Richtlinien einmal genauer ansehen möchten, so können Sie hier die aktuelle Version der Mutterschaftsrichtlinien herunterladen.

Sie können aber auch getrost hier weiterlesen, um in einer Kurzfassung informiert zu werden.  

Häufigkeit der Besuche in der Praxis

Im Laufe Ihrer Schwangerschaft sollten Sie etwa 10 bis 12 mal bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erscheinen, um optimale Sicherheit für sich selbst und für Ihr Kind zu haben. Nach Festellen der Schwangerschaft werden Sie zunächst im Abstand von 3-4 Wochen wieder einbestellt, bis die etwa 30. Schwangerschaftswoche erreicht ist. Danach sollte in 2-wöchigen Abständen kontrolliert werden, ob alles in Ordnung ist. Wenn der Geburtstermin überschritten wird, sollte alle 2-3 Tage ein Kontrolle der Herztöne des Kindes erfolgen.
Wenn aber irgend etwas passiert, sei es Kontraktionen der Gebärmutter, Übelkeit oder Blutungen, sollten Sie auf jeden Fall auch ohne einen Termin zu Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt gehen.
Jeder Besuch wird übrigens in Ihrem Mutterpass dokumentiert, den Sie bei der ersten oder zweiten Untersuchung von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt bekommen und den Sie immer dabei haben sollten. 

Blutuntersuchungen

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge werden bei der ersten Untersuchung bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt folgende Untersuchungen durchgeführt:

1.) Feststellung der Blutgruppe und Antikörperkontrolle
2.) Kontrolle des Rötelntiter
3.) Kontrolle auf Lues (Syphilis), LSR
4.) HIV-Test
5.) kleines Blutbild ("Eisenwert", Hämoglobin = Hb)

Außerdem wird empfohlen, aber von der Krankenkasse derzeit nicht bezahlt, eine Kontrolle auf Toxoplasmose durchführen zu lassen. Sie sollten sich hierzu beraten lassen.

Das kleine Blutbild wird alle 4 Wochen kontrolliert, eine Antikörperkontrolle und ggf. eine Kontrolle auf Toxoplasmose sollte ca. in der 26. SSW erfolgen.

In den letzten 4 Wochen vor der Geburt wird ein Test auf Hepatitis B durchgeführt, um eine Gefährdung für das Kind zu erkennen.

Zum Ausschluss einer Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft (Gestationsdiabetes) sollte etwa in der 24. SSW ein Oraler Glucose Toleranztest (OGTT) durchgeführt werden. Auch dieser sinnvolle Test wird leider von der Krankenkasse normalerweise nicht übernommen, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt darüber.

Alle Untersuchungsergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert.

Ultraschall-Untersuchungen

Sollte in der Schwangerschaft alles korrekt und ohne Probleme verlaufen, sehen die Mutterschaftsrichtlinien drei Sonografien vor:

  • in der 9.-12. Schwangerschaftswoche (Zwillinge, Lebenszeichen?)
     
  • in der 19.-22. Schwangerschaftswoche (Fehlbildungen?)
     
  • in der 29.-32. Schwangerschaftswoche (Wachstum in Ordnung?)
Weitere Untersuchungen werden nur durchgeführt, wenn sich die Schwangerschaft nicht normal entwickelt. Wenn Sie Ihr Baby trotzdem mal wieder sehen möchten, dann sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, denn als Selbstzahlerleistung ist eine Sonografie natürlich jederzeit möglich.

Weitere Kontrollen

Bei der Erstuntersuchung wird ein Abstrich vom Muttermund auf Chlamydien abgenommen, um eine mögliche Infektion zu behandeln und dadurch ausgelöste Fehl- bzw. Frühgeburten zu vermeiden.

Ebenfalls sollte in der Frühschwangerschaft ein Krebsvorsorge durchgeführt werden, wenn die letzte Vorsorge schon längere Zeit zurückliegt.

Im Rahmen der monatlichen vaginalen Untersuchungen sollte auch der pH-Wert in der Scheide bestimmt werden, um mögliche Infektionen frühzeitig erkennen zu können.

In der zweiten Schwangerschaftshälfte kann es sinnvoll sein, die Herztöne des Kindes sowie mögliche Kontraktionen der Gebärmutter zu kontrollieren. Diese Untersuchung heißt Cardiotokografie CTG und dauert jeweils etwa 20 Minuten.

Je nach Befund und Lage kann es sinnvoll sein, dass Ihnen weitere Untersuchungen zur Kontrolle Ihrer Schwangerschaft vorgeschlagen werden.  


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